Wer enterbt wurde, steht oft vor der Frage, ob und welche Ansprüche dennoch bestehen. Auch wenn ein Erblasser in einem Testament bestimmte Personen vom Erbe ausgeschlossen hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass diese keinerlei Rechte haben. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Wiesbaden prüft, ob Pflichtteilsansprüche bestehen, und unterstützt enterbte Angehörige dabei, ihre gesetzlichen Rechte durchzusetzen. Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Die Berechnung des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Erbes und kann durch unklare oder verschwiegene Vermögenswerte kompliziert werden. Ein spezialisierter Anwalt fordert die notwendigen Auskünfte von den Erben ein und sorgt dafür, dass die Berechnung rechtlich korrekt und vollständig erfolgt. |
Oftmals stoßen Pflichtteilsberechtigte auf Widerstand der Erben, wenn es um die Auszahlung des Pflichtteils geht. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anwalt verhandelt zunächst außergerichtlich mit den Erben, um eine schnelle und faire Einigung zu erzielen. Falls nötig, vertritt er seine Mandanten auch vor dem Nachlassgericht in Wiesbaden, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche durchgesetzt werden. Mandanten in Wiesbaden profitieren von einem Anwalt, der mit den Abläufen des örtlichen Nachlassgerichts und der regionalen Rechtsprechung bestens vertraut ist. Durch eine fundierte rechtliche Beratung und eine konsequente Durchsetzung der Ansprüche gelingt es oft, enterbten Angehörigen zu ihrem rechtmäßigen Anteil am Erbe zu verhelfen. Ziel ist es, Klarheit und Gerechtigkeit zu schaffen, sodass Betroffene nicht unrechtmäßig von ihrem gesetzlichen Erbteil ausgeschlossen werden. |
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