Von der Trennung bis zur Scheidung – was Sie wissen sollten
Eine Trennung und anschließende Scheidung ist ein bedeutender Einschnitt im Leben eines Ehepaares. Neben den emotionalen Herausforderungen entstehen auch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf einer Scheidung, die rechtlichen Voraussetzungen, mögliche Folgen sowie Kosten und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Was bedeutet eine Trennung?
Die Trennung ist der erste Schritt in Richtung Scheidung. Sie bedeutet, dass die Ehepartner nicht mehr als Paar zusammenleben und ihre Lebensgemeinschaft aufgelöst haben.
In der Regel ist eine räumliche Trennung erforderlich, also das Wohnen in getrennten Wohnungen. Ist dies nicht möglich, kann auch innerhalb derselben Wohnung eine Trennung „von Tisch und Bett“ erfolgen, bei der keine gemeinsame Haushaltsführung und gegenseitige Versorgungen mehr stattfinden.
Ablauf einer Scheidung
- Trennungsjahr:
In Deutschland muss ein Ehepaar in der Regel mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Eine Ausnahme stellt hier eine Härtefallscheidung dar.
- Scheidungsantrag:
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehegatte – vertreten durch eine Anwältin oder von ein Anwalt – den Scheidungsantrag beim zuständigen Familienrechtgericht einreichen.
- Versorgungsausgleich:
Das Gericht leitet, soweit die Voraussetzungen vorliegen – automatisch den Rentenausgleich/Versorgungsausgleich ein. Dabei werden die während der Ehezeiten erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen.
- Einvernehmliche oder streitige Scheidung:
Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle Folgesachen (zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn) einig, kann die Scheidung unkompliziert und oftmals schnell verlaufen. Bestehen Streitpunkte, müssen diese geklärt werden, bevor die Scheidung vollzogen wird.
- Scheidungsbeschluss:
Das Gericht entscheidet über die Scheidung und die zugehörigen Folgesachen. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe offiziell beendet.
Voraussetzung für eine Scheidung
Trennungsjahr
Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben
Unwiederbringliches Scheitern der Ehe
Das Gericht muss feststellen, dass die Ehe gescheitert ist. Ist eine Einigung zwischen den Partner nicht möglich, kann eine streitige Scheidung notwendig werden
Härtefallscheidung
In besonderen Fällen (zum Beispiel bei Gewalt/häusliche Gewalt oder massive Ehe Verfehlungen) kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen.
Rechtliche Folgen einer Scheidung
Eine Scheidung bringt verschiedene Rechtsfolgen mit sich, die geregelt werden müssen wie beispielsweise:
Trennungsunterhalt
Während des Trennungsjahres, aber auch oftmals bis zur Rechtskraft der Scheidung, kann der wirtschaftlich schwächere Partner von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, beispielsweise wegen Kinderbetreuung, des Alters oder Krankheit
Zugewinnausgleich
War die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird das während der Ehe erwirtschaftet Vermögen ausgeglichen. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Differenz zur Hälfte ausgleichen.
Versorgungsausgleich
Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das Familiengericht leitet den Versorgungsausgleich, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind, automatisch ein und holt dazu Informationen von Rentenversicherungen und anderen Versorgungsträgern ein.
Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine andere Regelung.
Das Umgangsrecht regelt, wie oft das Kind den Elternteil sieht, bei dem es nicht lebt.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist in der Regel zu Barunterhalt verpflichtet, basierend auf der Düsseldorfer Tabelle.
Emotionale Folgen einer Scheidung
Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten hat eine Scheidung auch emotionale Konsequenzen. Oft bedeuten sie Stress, Trauer und Konflikte. Umso wichtiger ist es für Sie, in dieser schweren Phase bestmöglich anwaltlich vertreten zu sein, um hier die rechtlichen Belange in professionelle Hände legen zu können. Wir begleiten Sie kompetent und verständnisvoll in dieser schweren Phase Ihres Lebens.
Anwaltszwang und Kosten einer Scheidung
In Deutschland besteht für eine Scheidung Anwaltszwang, d. h. mindestens derjenige, der die Scheidung einreicht, muss von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten werden.
In einvernehmlichen Fällen kann der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen, ohne selbst eine anwaltliche Beratung zu benötigen.
Die Kosten der Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich aus dem Einkommen und Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Verfahrenskostenhilfe und Ratenzahlung
Wer sich die Scheidung nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten.
Alternativ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, um die Kosten der Scheidung zu finanzieren.
FAZIT
Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess mit vielen rechtlichen und emotionalen Aspekten. Eine kompetente anwaltliche Beratung hilft, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Unser erfahrenes Team der Kanzlei-JSH steht Ihnen mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung.