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Unfallregulierung / Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Wurden Sie Opfer einer Straftat und möchten nun Ihre immateriellen Schäden und Schmerzen ersetzt verlangen, die Sie durch den Vorfall erlitten haben?

Oder hat Sie ein Hund beim Sonntagsspaziergang plötzlich angegriffen?

Oder möchte jemand von Ihnen Schmerzensgeld verlangen und Sie haben den Eindruck, dass die Höhe zu hoch erscheint?

Diese sind nur drei der zahlreichen Konstellationen, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen können.

Was ist Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes?

Das Schmerzensgeld dient zum einen dazu, Ausgleich für die erlittenen Leiden und Schäden zu erhalten. Zum anderen soll durch das Schmerzensgeld eine gewisse Genugtuung erreicht werden, vgl. OLG München, Endurteil v. 23.12.2022 – 13 U 1972/18 und BGH, Urteil vom 15. Februar 2022 – VI ZR 937/20.

Es ist dem gerichtlichen Ermessen überlassen über die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes zu entscheiden und darüber zu bestimmen, welche Höhe angemessen ist, um Ausgleich und Genugtuung zu erreichen, vgl. § 253 Abs. 2 BGB

Was ist für die Höhe des Schmerzensgeldes ausschlaggebend?

Als Ihre Rechtsanwältinnen ist es unsere Aufgabe, dem Gericht Gründe zu liefern, die bei der Höhe des Schmerzensgeldes Berücksichtigung zu finden haben und Sie dabei zu unterstützen, dass Ihre Schmerzen und Leiden Gehör finden.

Es kommt insbesondere auf die Umstände des Vorfalls oder der Tat, wie des Verschuldens des Verursachers, an sowie auf die resultierenden Folgen (vgl. OLG München, Endurteil v. 23.12.2022 – 13 U 1972/18 und BGH, Urteil vom 15. Februar 2022 – VI ZR 937/20.)

Wie lange waren Sie arbeitsunfähig? Welchen Behandlungen mussten Sie sich unterziehen? Leiden Sie unter psychischen Folgen? Wie zeigen sich die psychischen Folgen im Alltag? Werden Sie unter einem bleibenden Schaden leiden? Wie stark sind Ihre Beschwerden?  Waren Sie in Ihrer Lebensführung eingeschränkt und Ihnen wurde die Lebensfreude genommen?

All dies kann bei der Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.

Folglich setzen wir uns zunächst mit Ihrem individuellen Fall intensiv auseinander.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen können wir Ihnen die Einzelheiten näher erläutern sowie eine vorläufige Bewertung darüber abgeben, welche Umstände in Ihrem Fall besonders schwerwiegend sind und welche Höhe Sie gegebenenfalls erwarten könnten.

Wie kann ich Beweise sichern?

Die Sicherung von Beweisen spielt eine große Rolle. Beispielsweise können Sie Fotos von Verletzungen aufnehmen oder von Beschädigungen und Zerstörungen an Ihrem Eigentum.

Wir raten an, zeitnah nach dem Vorfall einen Arzt aufzusuchen, um sich die Verletzungen zu attestieren und gegebenenfalls abzuklären, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ob, sowie welche, Behandlungen erforderlich sind.

Daneben können Aussagen von neutralen Zeugen ebenfalls eine erhebliche Rolle spielen.

In welchem Verfahren kann ich meine Interessen geltend machen?

Der klassische Weg ist die Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Wege der Klage im Zivilverfahren.

Allerdings kann – sofern eine Straftat begangen wurde- auch ein Strafverfahren in Betracht kommen, indem Sie als Zeuge und Nebenkläger auftreten und durch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren Ihre Ansprüche geltend machen können.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf dem richtigen Weg geltend zu machen und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, um eine individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Strategie zu entwickeln.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Terminanfrage

Kanzlei JSH

Die Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt (zuvor Müller-Horaczek) ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

Anschrift

Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt
(zuvor Müller-Horaczek)
Bahnhofstrasse 41
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 3 60 50 700
office@kanzlei-jsh.de
https://www.kanzlei-jsh.de

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