Kann Ihr Ex-Partner nicht akzeptieren, dass Sie mit ihm keinen Kontakt mehr möchten und versucht Sie ständig über Instagram, WhatsApp, Facebook und co. oder sogar durch Dritte zu kontaktieren?
Sind Sie Opfer von Gewalt geworden?
Ihr Ex-Partner droht Ihnen regelmäßig damit, Ihnen was anzutun?
Kommen Ihnen diese Konstellationen bekannt vor und Sie erkennen sich wieder?
Opfer von physischer oder psychischer Gewalt fühlen sich oft alleine gelassen.
In unserer Kanzlei steht daher für uns an erster Stelle Ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben und Ihnen zu zeigen:
Ihre Stimme und Geschichte wird gehört- dafür werden wir sorgen.
Macht es Sinn Beweise zu sichern?
Die Sicherung von Beweisen ist immer sehr sinnvoll und kann eine bedeutende Rolle spielen.
Beispielsweise können Sie sichtbare Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum, welches gegebenenfalls nach einer Auseinandersetzung entstanden ist, durch Fotos festhalten.
Im Falle von Körperverletzungen empfehlen wir einen Arzt aufzusuchen und die Verletzungen ärztlich zu attestieren und gegebenenfalls festzuhalten, ob eine Behandlung notwendig ist.
Machen Sie Screenshots von Anruflisten und Nachrichten oder Fotos von Briefen, wenn Ihr Ex-Partner auf diesem Wege versucht, Sie gegen Ihren Willen immer wieder zu kontaktieren.
Sie können auch ein Ereignisprotokoll führen und die einzelnen Vorfälle dokumentieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Als Opfer von Straftaten können Sie sich durch verschiedene rechtliche Institute schützen und Ihre Interessen wahren.
Beispielsweise gibt es die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten und einen Strafantrag zu erstellen.
Dabei ist je nach vorliegender Straftat notwendig einen Strafantrag zu stellen. Ansonsten kann die Gefahr bestehen, dass die Straftat nicht verfolgt wird.
Beachten Sie allerdings, dass unter Umständen hier Fristen zu beachten sind.
Gerne prüfen wir für Sie, ob in Ihrem Fall ein konkreter Strafantrag notwendig und fristgerecht noch möglich ist.
Des Weiteren können Sie als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen. Auch hier unterstützen wir Sie gerne und begleiten Sie zu polizeilichen Zeugenvernehmungen oder vertreten Ihre Interessen nach Erhebung der Anklage als Nebenkläger.
Als Nebenkläger haben Sie auch die Möglichkeit im Verfahren im Wege des Adhäsionsverfahrens Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Gerne stellen wir für einen solchen Antrag und prüfen aufgrund des Akteninhaltes Ihre Ansprüche.
Weiter besteht je nach den Umständen des Einzelfalles die Möglichkeit, Anträge zu stellen hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit oder Anträge, die Ihnen ermöglichen Ihre Aussage in Abwesenheit des Angeklagten zu tätigen.
Daneben besteht die Möglichkeit einer sogenannten Einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.
Hierzu gehören insbesondere Anordnungen wie Annäherungsverbot, Wohnungsverweisungen und das Verbot der Kontaktaufnahme.
Das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz bietet Ihnen besonders schnellen und effektiven Schutz. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann eine getrennte Anhörung erreicht werden, sodass Sie dem Täter nicht begegnen müssen.
Besonders wegen der akuten Bedrohungslage gilt in Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes jedoch: schnelles Handeln ist wichtig.
Gerne beraten wir Sie darüber, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall zweckmäßig sind und unterstützen Sie mit der erforderlichen Durchsetzungskraft und Empathie.