Regelungen rund um die Ehe, Familie und Verwandtschaft
Das Familienrecht ist ein zentraler Bereich des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen miteinander verbundenen Personen regelt. Es betrifft insbesondere Ehe selbst, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie deren rechtliche Auswirkungen.
Dabei werden sowohl die Rechte und Pflichten innerhalb der Beziehungen als auch deren Auflösung und damit die verbundenen Folgen behandelt.
Was fällt unter das Familienrecht?
Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, darunter:
Ehe und Lebenspartnerschaft
Rechtsfolgen der Eheschließung und eingetragenen Lebenspartnerschaften, allgemeine Rechtswirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht und Fragen der gemeinsamen Vermögensverwaltung.
Aufhebung und Scheidung
Voraussetzung und Verfahren zur Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, Scheidung sowie deren rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Unterhalt
Ansprüche auf Trennungsunterhalt/ Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Eltern Unterhalt.
Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern
das Kindschaftsrecht regelt die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, das Abstammungsrecht sowie Adoptionen.
Verwandtschaftsverhältnisse
Rechte und Pflichten zwischen Verwandten, Erbansprüche und Unterhaltsansprüche
Wer darf familienrechtliche Fälle bearbeiten?
Familienrechtliche Angelegenheiten werden von Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Familienrecht bearbeitet. Besonders qualifizierte Anwälte können den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen, wenn sie eine entsprechende Zusatzausbildung und besonderer Erfahrung nachweisen können.
Frau Rechtsanwältin Jessica Schwerdt trägt seit Jahren den Fachanwaltstitel als Fachanwältin für Familienrecht. Auch vor Rechtsanwältin Elen Gergert hat den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht bereits erfolgreich absolviert und erfüllt so die Voraussetzungen für die Erlangung des Titels, den sie im Herbst 2025 erwartet.
Die Rolle sozialer und emotionaler Kompetenz
Familienrechtliche Streitigkeiten sind oft nicht nur juristisch, sondern auch emotional herausfordern. Ein guter Familienrechtsanwalt benötigt daher neben dem fundierten Fachwissen und auch:
Einfühlungsvermögen
Um die oft belastenden Situation der Mandanten zu verstehen und sie bestmöglich zu beraten
Kommunikationsstärke
um zwischen den Partnern zu vermitteln und Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Verhandlungsgeschick
um die tragfähigen Lösungen für Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung zu erreichen.
Muss ich einen Anwalt nehmen?
Im bestimmten familienrechtlichen Verfahren ist ein Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Dazu gehören insbesondere:
Scheidungsverfahren:
Hier besteht immer Anwaltszwang, da die Ehe nur durch ein gerichtliches Verfahren aufgelöst werden kann. Die Scheidung muss zwingend von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Insoweit ist ein Scheidungsverfahren jedenfalls ein Rechtsanwalt für den erforderlich, der die Scheidung einreichen will.
Unterhaltsverfahren:
sobald der Unterhalt vor Gericht eingeklagt wird, ist die Begleitung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben.
Güterrechtliche Streitigkeiten:
Bei Auseinandersetzung um Vermögen und Zugewinnausgleich im gerichtlichen Verfahren ist ein Rechtsanwalt vorgeschrieben.
Adoptionsverfahren:
Eine Adoption muss gerichtlich genehmigt werden, wobei anwaltliche Unterstützung notwendig ist.