Haben Sie sich auch schonmal gefragt:
wie entlarve ich einen Lügner?
Als Rechtsanwältinnen im Strafrecht gehört es zu unserer täglichen Arbeit genau dieser Frage nachzugehen.
Besonders strafrechtliche Angelegenheiten haben Aussage gegen Aussage Konstellationen zum Gegenstand.
Hier kommt es besonders darauf an, das Handwerk einer aussagepsychologischen Analyse sicher zu beherrschen, eine kritische Beweiswürdigung und Auffälligkeiten in der Aussage des Zeugen genau herauszuarbeiten sowie zwischen Aussagetüchtigkeit, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu trennen.
Auffälligkeiten können sich beispielsweise ergeben, wenn der Zeuge ein Motiv zur Belastung hat und die Belastung mit besonderer Eifrigkeit verfolgt.
Hier ist die Entstehung der belastenden Aussage besonders zu beleuchten:
was hat die Aussage veranlasst? unter welchen Bedingungen ist sie erfolgt? Verfolgt der Zeuge mit seiner Aussage einen bestimmten Zweck?
Ebenfalls kann es von besonderer Bedeutung sein, ob sich der Zeuge in Widersprüche verstrickt sowie nicht in der Lage ist, das Geschehen detailliert und plastisch darzustellen oder vor der Vernehmung durch Dritte suggestiv beeinflusst wurde.
Im Ergebnis ist erforderlich, die Aussage und den gesamten Akteninhalt genau zu analysieren und sachlich die Fraglichkeit der belastenden Aussage zu begründen.
Wir bringen aufgrund unserer Erfahrung als Strafverteidiger die Expertise mit, die es braucht um einen Lügner mit sachlichen Argumenten aufzudecken.
Je frühzeitig eine Analyse erfolgt – im besten Fall schon kurz nachdem Sie die Vorladung als Beschuldigter erreicht hat-, desto eher kann ein belastendes Gerichtsverfahren gegen Sie verhindert werden.
Beispielsweise konnten wir nach Übernahme des Mandats wegen eines Verbrechens im Februar, bereits im April eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht erreichen, indem wir durch starke Argumente und tiefergehende Auseinandersetzung mit der Aussage des Belastungszeugen, die fehlende Glaubwürdigkeit des Zeugen dargelegt haben.