Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vertragliches Instrument, das dabei hilft, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln. Sie bietet beiden Ehepartnern Planungssicherheit und kann langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Was wird in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?
Eine solche Vereinbarung kann sämtliche familienrechtlichen Regelungen umfassen, die im Zuge der Trennung oder Scheidung geklärt werden müssen, wie zum Beispiel:
- Unterhalt
Trennungsunterhalt (bis zur Rechtskraft der Scheidung)
- Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung)
- Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben
- Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
- bei wem leben die Kinder?
- Wie wird das Umgangsrecht geregelt?
- Güterrecht und Vermögensaufteilung
- Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte wie Immobilien, Konten oder Fahrzeuge
- Regelung des Zugewinnausgleichs
- Verteilung gemeinsamer Schulden
- Nutzung der Ehewohnung und Hausrat
- Wer bleibt in der Ehewohnung?
- Aufteilung von Möbeln und anderen Haushaltsgegenständen
- Versorgungsausgleich
Verzicht oder Modifikation des gesetzlichen Rentenausgleichs
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung?
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Regelung nach der Trennung. Eine Trennungsvereinbarung kann bereits nach der Trennung getroffen werden, um finanzielle und persönliche Verhältnisse für die Zeit bis zur Scheidung und danach zu klären.
Vor Einreichung der Scheidung ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll, wenn beide Parteien die Scheidung einvernehmlich gestalten wollen. Sie kann auch nach Einleitung des Scheidungsverfahrens noch abgeschlossen werden.
Durch eine Trennungsvereinbarung oder auch Scheidungsfolgenvereinbarung können frühzeitig klar Regelung getroffen werden und hierdurch kostspielige und belastende Gerichtsprozesse vermieden werden.
Formelle Voraussetzung einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung
Damit eine solche Vereinbarung rechtsgültig ist, müssen bestimmte formelle Anforderung eingehalten werden. So müssen beispielsweise Vereinbarung über Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich notariell beurkundet werden. Beide Ehepartner müssen die Vereinbarung freiwillig abschließen und nicht unter Druck oder Zwang sein. Die Vereinbarung darf nicht sittenwidrig sein, d. h. sie darf keine Seite unangemessen benachteiligen, ansonsten könnte sie später angefochten werden. Auch wenn keine Verpflichtung zu einer anwaltlichen Beratung besteht, empfehlen wir in jedem Fall seine Rechte prüfen zu lassen, um nachteilige Regelung zu vermeiden. Der Notar ist hier zur Neutralität verpflichtet.
Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, Konflikte zu vermeiden und die Scheidung fair und effizient zu gestalten. Sie bietet klar Regelung zu Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen und zu weiteren wichtigen Themen.
Je früher eine solche Vereinbarung getroffen wird, desto mehr Planungssicherheit besteht für beide Seiten.
Wir beraten Sie gerne, damit Sie eine rechtssichere und ausgewogene Lösung finden.