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Zugewinnausgleich – Ihre Ansprüche bei der Scheidung

Die finanzielle Auseinandersetzung nach einer Scheidung ist oft komplex, insbesondere wenn es um den Zugewinnausgleich geht. Doch was bedeutet der Zugewinn in der Ehe und wann spielte er eine Rolle?

Was ist der Zugewinn?

Unter Zugewinn versteht man den Vermögenszuwachs, den ein Ehepartner während der Ehezeit erzielt hat. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (Vermögen zu Beginn der Ehe) dem Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages).

Hat ein Ehepartner während der Ehe einen höheren Zugewinn als der andere erzielt, wird dieser durch den Zugewinnausgleich ausgeglichen.

Wann spielte Zugewinnausgleich eine Rolle?

Der Zugewinnausgleich ist relevant, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Dieser gilt automatisch, jedenfalls wenn die Ehe in Deutschland geschlossen und wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Bei der Scheidung findet dann ein finanzieller Ausgleich des Vermögenszuwaches statt.

Berechnung des Zugewinnausgleichs

Der Zugewinn wird für beide Ehepartner berechnet, indem vom Endvermögen das Anfangsvermögen in Abzug gebracht wird.

Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn ist ausgleichspflichtig. Er muss die Hälfte der Differenz zwischen beiden Zugewinnen an den anderen Ehepartner zahlen.

Wie werden Erbschaften und Schenkungen behandelt?

Erbschaften und Schenkungen werden nicht als Zugewinn gewertet, sondern dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das bedeutet, dass ein geerbtes Vermögen nicht geteilt wird, sondern nur ein möglicher Wertzuwachs daraus als Zugewinn zählt.

Bewertung und Nachweis von Vermögenswerten

Die Bewertung von Vermögenswerten kann im Streitfall problematisch sein. Typische Streitpunkte sind:

  • Immobilien (aktueller Marktwert versus Anschaffungskosten)
  • Unternehmen (Ermittlung des Unternehmenswertes)
  • Wertpapiere (Kursveränderungen)

 

Im Streitfall müssen beide Ehepartner ihre Vermögenswerte nachweisen. Fehlen Belege, kann das Gericht eine sogenannte Beweislastumkehr anordnen davon ausgehend, dass der vermutete Vermögensstand zutrifft.

Rechtliche Unterstützung und Zugewinnausgleich

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfordert eine präzise Prüfung der Vermögensverhältnisse. Als erfahrener Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Terminanfrage

Kanzlei JSH

Die Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt (zuvor Müller-Horaczek) ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

Anschrift

Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt
(zuvor Müller-Horaczek)
Bahnhofstrasse 41
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 3 60 50 700
office@kanzlei-jsh.de
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