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Testament

Damit für Ihre Erben nach Ihrem Tod keine Komplikationen und möglichst wenig Auseinandersetzungen entstehen und diese schnellstmöglich über Ihren Nachlass verfügen können, sollten Sie ein rechtssicheres Testament erstellen. Hierbei sind insbesondere die Formvorschriften, die das Gesetz klar regelt, zu beachten.

Wie muss ein Testament verfasst werden?

Das Testament ist von Anfang bis Ende komplett handschriftlich zu verfassen. Verfügungen in Textform, insbesondere auf dem PC oder Smartphone, sind unwirksam. Sogar eine Videoaufzeichnung, in der der Erblasser spricht, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten, sollten Ort, Datum, Name und Nachname des Erblassers zu der Unterschrift angegeben werden (§ 2247 BGB).

Alternativ kann das Testament auch gegenüber einem Notar erklärt werden (§ 2231 BGB).

Der Erblasser muss testierfähig sein, das bedeutet insbesondere, dass eine psychische oder auch physische Krankheit, die die Handlungs- und Einsichtsfähigkeit ausschließt oder einschränkt, nicht vorliegt. Grundsätzlich kann auch ein Minderjähriger über sein Vermögen verfügen, sofern die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen und er das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 2229 BGB).

Wie kann ich ein Testament für unwirksam erklären lassen?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann das Testament wegen Formfehler oder Testierunfähigkeit angefochten werden.

Weitere Anfechtungsgründe sind:

  • Erklärungs-, Inhalts und Motivirrtum sowie Täuschung oder Drohung (§ 2078 BGB)
  • Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079)
  • Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
  • Erbunwürdigkeit (§ 2339 BGB)

 

Wenn Sie also die Befürchtung haben, dass ein Testament, insbesondere eines nahen Angehörigen, nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder einfach nur „unfair“ ist, lohnt sich die entsprechende Überprüfung auf Anfechtungsgründe. Dies nehmen wir gerne mit Ihnen gemeinsam vor, indem wir den gesamten Sachverhalt analysieren.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Terminanfrage

Kanzlei JSH

Die Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt (zuvor Müller-Horaczek) ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

Anschrift

Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt
(zuvor Müller-Horaczek)
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Tel.: 0611 3 60 50 700
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