Versorgungsausgleich – Aufteilung der Rentenansprüche nach der Scheidung
Die finanziellen Folgen einer Scheidung betreffen nicht nur das aktuelle Vermögen, sondern auch die Altersvorsorge. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Versorgungsausgleich, der sicherstellen soll, dass beide Ehepartner im Alter gerecht an den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beteiligt werden.
Wann wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung automatisch vom Familiengericht geprüft, sofern die Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat und die Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Bei kürzeren Ehezeiten oder Eheschließung im Ausland kann auf Antrag der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.
Was wird ausgeglichen?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern hälftig aufgeteilt. Dazu zählen:
- gesetzliche Rentenversicherung (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung)
- betriebliche Altersvorsorge (zum Beispiel Direktversicherungen, Pensionskassen)
- private Altersvorsorge (zum Beispiel Riester – oder Rürup-Rente)
- Beamtenpension und berufsständische Versorgungswerke
Kapitallebensversicherung oder andere Sparverträge gehören grundsätzlich nicht zum Versorgungsausgleich, sondern zum Zugewinnausgleich. Falls jedoch eine Kapitalversicherung eine Rente als Auszahlungsform vorsieht, kann sie unter den Versorgungsausgleich fallen.
Interne und externe Teilung der Rentenansprüche
Die Aufteilung der Rentenansprüche kann auf zwei Arten erfolgen, nämlich als interne Teilung oder externe Teilung.
Bei der internen Teilung wird die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaft auf das Konto des anderen Ehepartners bei demselben Versorgungsträger übertragen. Bei der externen Teilung erhält die ausgleichsberechtigte Person die übertragenen Rentenansprüche bei einem anderen Versorgungsträger, zum Beispiel einer privaten Rentenversicherung.
Das Gericht entscheidet im Regelfall über die Teilung, wobei ein Versorgungsträger in bestimmten Fällen eine externe Teilung verlangen kann.
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder geändert werden?
Der Versorgungsausgleich kann im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder individuell angepasst werden. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner eine gleichwertige Altersvorsorge besitzen oder ein individueller finanzieller Ausgleich anderweitig geregelt wird.
Allerdings prüft das Gericht im Rahmen der Scheidung, ob der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sittenwidrig ist und damit unwirksam sein könnte.
Warum ist anwaltliche Beratung hier wichtig?
Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes Thema mit langfristigen finanziellen Folgen. Eine fundierte rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei, ihre Rentenansprüche zu schützen oder faire Lösungen für beide Seiten zu finden.
Die Kanzlei-JSH begleitet Sie kompetent durch das Verfahren.