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Ehevertrag

Ehevertrag – Sicherheit und Fairness für Ihre Ehe

Eine Ehe ist nicht nur emotionale, sondern auch eine rechtliche Verbindung mit weitreichenden Konsequenzen. Ein Ehevertrag kann helfen, klare Regelung für den Fall einer Trennung oder Scheidung zu treffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Ehevertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn individuelle Vereinbarungen getroffen werden sollen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Das deutsche Familienrecht enthält teilweise veralteten Regelungen, die nicht immer den individuellen Bedürfnissen moderner Ehen entsprechen. Ein Ehevertrag gibt Paaren die Möglichkeit, selbstbestimmt und gerecht ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.

Zudem wird der Ehevertrag in einer Phase abgeschlossen, in der beide Partner noch in Einigkeit handeln und eine faire Lösung anstreben. Dies verhindert, dass es im Fall einer Trennung zu langwierigen und emotional belastenden Auseinandersetzungen kommt.

Ein Ehevertrag ist insbesondere besonderer ratsam, wenn:

  • ein Ehepartner deutlich mehr Vermögen oder Einkommen hat
  • einer der Ehegatten ein Unternehmen besitzt
  • ein Partner während der Ehe beruflich zurücksteckt (zum Beispiel wegen Kinderbetreuung)
  • internationale Aspekte eine Rolle spielen (zum Beispiel unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze)

Voraussetzungen für einen Ehevertrag

Damit ein Ehevertrag wirksam ist, muss dieser notariell beurkundet werden. Beide Ehegatten müssen die Vereinbarung frei und ohne Zwang treffen. Der Ehevertrag darf nicht sittenwidrig sein, er darf also keine einseitige Benachteiligung enthalten, da er andernfalls unwirksam wäre.

Welche Inhalte kann ein Ehevertrag haben?

Ein Ehevertrag kann verschiedene rechtliche und finanzielle Aspekte der Ehe regeln. Hierzu gelten insbesondere der Güterstand und Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich sowie der Unterhalt.

Güterstand und Zugewinnausgleich

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass im Fall einer Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich geteilt wird. Durch einen Ehevertrag kann stattdessen Gütertrennung oder eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, um eine Vermögensauseinandersetzung zu vermeiden. Unternehmer oder Selbständige können so verhindern, dass der Geschäftsbetrieb im Scheidungsfall gefährdet wird.

Versorgungsausgleich

Ohne Ehevertrag werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner ausgeglichen. Durch einen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich angepasst oder ausgeschlossen werden – jedoch nur, wenn dies beide Ehegatten fair regeln und keine unzumutbare Benachteiligung vorliegt.

Unterhalt

Grundsätzlich gilt nach einer Scheidung das Prinzip der Eigenverantwortung, dennoch können Unterhaltsansprüche entstehen. Besonders relevant kann hier eine Regelung des Unterhalts aufgrund Kinderbetreuung oder anderer Umstände sein.

Folgen des Ehevertrags

Ein Ehevertrag schafft Rechtssicherheit und kann dazu beitragen, eine Trennung fair und geordnet zu gestalten. Er verhindert, dass eine Scheidung zu einem langwierigen und kostenintensiven Streit wird.

Zugleich bleibt es möglich, den Ehevertrag im Laufe der Jahre anzupassen oder zu ergänzen, falls sich die Lebensumstände ändern.

Der Ehevertrag ist ein wichtiges Instrument zur individuellen Gestaltung einer Ehe und schützt beide Partner vor unfairen oder unerwarteten finanziellen Folgen im Scheidungsfall.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Sie frühzeitig zu beraten und um eine für sie maßgeschneiderte Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Terminanfrage

Kanzlei JSH

Die Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt (zuvor Müller-Horaczek) ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

Anschrift

Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt
(zuvor Müller-Horaczek)
Bahnhofstrasse 41
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 3 60 50 700
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