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Unterhalt

Unterhalt – Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

Das Unterhaltsrecht regelt finanzielle Ansprüche zwischen nahestehenden Personen, insbesondere nach der Trennung oder Scheidung.

Es dient dazu, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen die durch eine Trennung entstehen oder soll vor finanzieller Not schützen. Unterhaltspflichten bestehen vor allem zwischen Ehegatten und gegenüber gemeinsamen Kindern.

Woraus resultiert das Unterhaltsrecht und zwischen wem wirkt es?

Das Unterhaltsrecht basiert auf der gesetzlichen Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung. Während der Ehe oder Partnerschaft tragen die Partner gemeinsam zur wirtschaftlichen Versorgung bei. Nach einer Trennung oder Scheidung können jedoch finanzielle Ungleichgewichte entstehen, die durch Unterhaltszahlung ausgeglichen werden sollen.

Unterhaltsansprüche bestehen hauptsächlich zwischen Ehegatten in Form von Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt, sowie zwischen Eltern und Kindern, dem sogenannten Kindesunterhalt.

Das Unterhaltsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und soll sicherstellen, dass unterhaltsberechtigte Personen finanziell abgesichert sind.

Arten des Unterhalts

1.Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt wird zwischen Ehepartnern während der Trennungszeit gezahlt, bevor die Scheidung vollzogen und rechtskräftig ist. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte wirtschaftlich schwächer gestellt ist und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Verpflichtung zur Zahlung endet jedenfalls mit der Rechtskraft der Scheidung. Danach kann es gegebenenfalls ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geben.

Nach Ablauf des Trennungsjahres, auch noch vor der Scheidung, hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte, soweit sich nicht aus anderen Umständen wie Kindererziehung o. ä. etwas anderes ergibt, eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte also während der Ehe beispielsweise einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen und es liegen keine besonderen Umstände vor, ist er grundsätzlich gehalten nach Ablauf des Trennungsjahres einer vielschichtigen Tätigkeit nachzugehen.

2. Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt nach der Scheidung)

Nach der Scheidung besteht kein automatischer Anspruch auf Unterhalt. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der sogenannten Eigenverantwortung (§ 1569 BGB), d. h. jeder Ehegatte soll für sich selbst sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Dies kann sich beispielsweise als sogenannten Betreuungsunterhalt darstellen, also wenn ein Ehegatte die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Ein weiterer Grund kann sich aufgrund des Alters oder Erkrankung eines Ehegatten ergeben, weil dieser nicht erwerbstätig sein kann. Weiter kommt in Betracht der sogenannte Aufstockungsunterhalt, also falls das Einkommen des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach der Scheidung nicht ausreicht um den bisherigen Lebensstandard zu halten und dies der Billigkeit entspricht. Befindet sich ein Ehegatte noch in einer notwendigen Ausbildung oder Umschulung, die erst nach der Ehe abgeschlossen wird, ergibt sich gegebenenfalls ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehepartner während der Ehe und kann durch Unterhaltsvereinbarung oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.

3. Kindesunterhalt

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Dabei wird zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern unterschieden.

Bei minderjährigen Kindern ist derjenige zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelschwerpunkt hat. Dieser Barunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes berücksichtigt.

Mit Volljährigkeit der Kinder ändert sich die Unterhaltssituation. Beide Elternteile sind nun anteilig zum Barunterhalt verpflichtet, je nach ihrem Einkommen. Falls das Kind noch zur Schule geht oder sich in einer Ausbildung oder Studium befindet, kann der Unterhaltsanspruch fortbestehen. In der Regel endet die Unterhaltspflicht mit Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Warum besteht eine Unterhaltspflicht?

Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt basiert auf dem Solidaritätsprinzip innerhalb der Familie. Wer in einer Ehe wirtschaftlich abhängig war oder gemeinsame Kinder betreut oder betrute, soll nicht durch die Trennung oder Scheidung in existenzielle Not geraten.

Allerdings gibt es auch den Grundsatz der sogenannten Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen soll. Der Unterhaltsberechtigte, also der wirtschaftlich schwächere (ehemalige) Ehegatte, muss sich im zumutbaren Rahmen um eine eigene Erwerbstätigkeit bemühen. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann zeitlich befristet werden oder entfallen, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

FAZIT

Das Unterhaltsrecht ist komplex und kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen. Eine frühzeitige Beratung durch eine erfahrene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann helfen, Ansprüche zu sichern und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren.

Unsere Kanzlei-JSH steht Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung rund um das Thema Unterhalt!

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Kanzlei JSH

Die Kanzlei JSH - Jessica Schwerdt (zuvor Müller-Horaczek) ist Ihr Ansprechpartner in Wiesbaden und Umgebung für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht / Kündigungsschutz, ebay & Recht, Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Opferhilfe, Strafrecht sowie Unfallregulierung und Schmerzensgeld.

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